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Herzlich Willkommen!

Mit Hilfe unserer Website geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Arbeiten, die unsere Firma ausführt. Unsere Firma ist nach DVGW W 120 zertifiziert. Das W 120-Zertifikat wird von den Genehmigungsbehörden insbesondere im Bereich von Bohrungen zum Einbau von Erdwärmesonden als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gefordert. 

 Unsere Leistungen im Überblick

- Bohrungen für Erdwärmesonden (Geothermie), mit der Anbindung der Sonden bis ins Gebäude
  (ab 2 Sonden mit Verteilerschacht), mit dem Befüllen des Sondenkreislaufes mit Wärmeträgermittel
- Kernbohrungen für die Hauseinführung in Zusammenhang mit Erdwärmebohrungen, incl. Abdichtung

- Bohren von Gartenbrunnen, optional mit verschiedenen Installationsvarianten
- Bohren von Feuerlöschbrunnen und Brunnen für die landwirtschaftliche Nutzung
- Verkauf und Einbau von Unterwasserpumpen
- Bau von Pegelbrunnen
- Spezialtiefbau

News

NEWS: Seit 2022 bedarf es bei Brunnenbohrungen in der Stadt Leipzig einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die kostenpflichtig ist. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Der Brunnen muss mit einer Messeinrichtung (geeichte Wasseruhr) versehen werden. Die entnommene Wassermenge ist kontinuierlich zu erfassen und jährlich, jeweils bis spätestens zum 31.01., unaufgefordert an die Untere Wasserbehörde zu übermitteln. Der Zustand des Brunnens ist in regelmäßigen Intervallen, mindestens aber einmal jährlich, zu überprüfen. Über des gesamten Zeitraum muss ein Betriebstagebuch geführt werden, in dem zu dokumentierende Messwerte und sonstige Pflichten aufzuzeichnen sind.

NEWS: Am 31.12.2020 ist das Förderprogramm des BAFA "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ausgelaufen. Seit dem 02.01.2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Einbau von Erneuerbaren Heizungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Im Bestandsbau können bei einer Umrüstung auf Erdwärme bis zu 40% der Kosten vom Staat übernommen werden.
Alle Informationen zur Förderung (BEG) finden Sie:  HIER ...

NEWS: Seit 01.01.2020 gelten in Sachsen neue fachliche Mindestanforderungen für den Brunnenbau (für kleindimensionierte Brunnen DN80 bis DN200) bis 20 m (Bodenklassen 1-5 Lockergestein), bzw. bis 30 m (Bodenklassen 6-7 Festgestein) Bohrtiefe unter Gelände (sonst gelten die Regelungen im DVGW Arbeitsblatt W 121).
Gemäß Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vom 04.11.2019 wurden die fachlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Ausführungen der Bohrarbeiten, der Mindestbohrdurchmesser und der Ringraumverfüllung  von Vertikalfilterbrunnen im Locker- und Festgestein mit kleinen Ausbaudurchmessern (DN80 bis DN200) zum Zwecke der Gewinnung von Brauchwasser (z.B. zur privaten Gartenbewässerung) neu festgelegt.
Mindestbohrdurchmesser = Innendurchmesser d. Ausbaurohre (DN) + 2x Wandstärke d. Ausbaurohre + 2x 60 mm
Beispiel (Brunnenrohr DN80): 80 mm+4 mm+4 mm+60 mm+60 mm=208 mm
Mindestbohrdurchmesser=208 mm

NEWS: Seit 2018 gibt es eine Bohrtiefenbegrenzung im nördlichen Bereich des Landkreises Nordsachsen (Delitzsch/Eilenburg/Torgau). Bei tieferen Bohrungen (vorrangig Erdwärmebohrungen) muss deshalb vor einer Angebotserstellung die maximal zulässige Bohrtiefe bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordsachsen angefragt werden. Da dies für eine genaue Kalkulation zwingend notwendig ist, übernehmen wir das kostenlos für Sie.

Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Angebotsanforderung

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail zu: info[at]brunnen-kleemann.de
Brunnenbau, Erdwärmebohrungen, Wärmepumpen in Leipzig, Halle, Chemnitz, Dresden (Sachsen und Sachsen Anhalt)

Erd- und Bohrarbeiten Jörg Kleemann - Hauptstraße 52 - 04519 Rackwitz