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Erdwärmebohrungen

Allgemein

Mittels Erdwärme können Ein- oder Mehrfamilienhäuser, bis hin zu Bürogebäuden, Werkhallen oder Schulen etc. beheizt und/oder gekühlt werden. Die Geothermie kann für Heizwärme, Warmwasser und zur Kühlung genutzt werden. Es ist eine nahezu unerschöpfliche Reserve, die ganzjährig und bedarfsgerecht zur Verfügung steht.
Der Temperaturbereich im Boden  liegt bis zu einer Tiefe von 100 Metern bei durchschnittlich 8-12 °C. Da dies zum Heizen  nicht ausreicht, wird mittels einer erdgekoppelten Wärmepumpe das Temperaturniveau auf in der Regel 35-55 °C angehoben. Bis zu zwei Dritteln der so gewonnenen Heizenergie stammen somit aus dem Boden, emissionsfrei und klimaneutral.
Die Technik kann aber nicht nur zum Beheizen, sondern gerade im Sommer auch zur Temperierung von Räumen eingesetzt werden.  Da über einen Wärmetauscher rein passiv gekühlt wird, sind die Kosten für die Kühlung sehr gering.
Der Betrieb ist gefahrenlos, vollautomatisch und komfortabel, es sind keine Brennstoffbevorratung und kein Kamin notwendig.

Für ein kostenloses Angebot senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail: info[at]brunnen-kleemann.de

Unsere Leistungen

- Herstellen von Bohrungen für Erdwärmesonden im Spülbohrverfahren (Bodenklassen 1 bis 5,
   bzw. 1 bis 7) im Locker-, bzw. Festgestein
- Herstellen von Bohrungen für Erdwärmesonden als Hammerbohrung (Bodenklassen 6
bis 7)
   im Festgestein
- Lieferung und Einbau von Erdwärmesonden (Doppel-U-Sonden oder Koaxialsonden),
  einschließlich dem Verpressen des Ringraums mit einem thermisch verbesserten
  Verpressmaterial mit dem Nachweis der Frost-/Taubeständigkeit
- Druckprüfung der Erdwärmesonden
- Stellung von wasserdichten Spülcontainern mit der fachgerechten Entsorgung des Bohrguts
- Liefern und Setzen von Verteilerschächten mit Durchfiussmengenreglern
- Erdarbeiten und Leitungsverlegung zwischen den Bohrungen und dem
Verteilerschacht,
   bzw. dem Verteilerschacht und dem Heizungsraum, incl. abschließender Druckprüfung
- Lieferung von Wärmeträgermittel mit dem Befüllen, Spülen und Entlüften der Anlage
- Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis beim zuständigem Umweltamt
- Anzeige der Bohrungen beim zuständigem Landesamt
- Dokumentation zu den Bohrungen und der Anbindung
- Einreichung der Dokumentation bei den zuständigen Behörden

Anzeige / Beantragung der Erdwärmebohrungen

Wenn wir die Erdwärmebohrungen (Wasserrechtliche Erlaubnis) für Sie bei den zuständigen Behörden anzeigen, bzw. beantragen, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen:

- siehe HIER ...

Die Bearbeitungszeiten bei den Behörden liegen je nachdem, welche Untere Wasserbehörde zuständig ist, zwischen 1-6 Monaten.
Vor dem Beginn der Bohrarbeiten muss uns die wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen.

Erd- und Bohrarbeiten Jörg Kleemann - Hauptstraße 52 - 04519 Rackwitz